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Hier sammeln wir einige Entscheidungen, die prozessuale Probleme darstellen Anforderungen an Beschlüsse zur Durchsuchung und Beschlagnahme §§ 94, 98, 110 StPO Eine allgemein gehaltene Bezeichnung der Gegenstände, zu deren Auffinden eine Durchsuchung dienen soll, reicht zwar als Bezeichnung der Art der gesuchten Beweismittel für einen Durchsuchungsbeschluss und für die Wahrung von dessen Begrenzungsfunktion aus, genügt aber nicht für die Wirksamkeit der Beschlagnahmeanordnung. LG Hildesheim, Beschluss v. 08.12.2006, 12 Qs 59/06 Sachverhalt: hier bitte weiter lesen |
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