Home Nach oben Inhalt

Kein Hindernis
 

 

Nach oben
Kindesalter

Straftaten im Kindesalter, Schutz der Familie
§ 73 Satz IRG
 
Im Hinblick auf § 19 StGB und mit Rücksicht auf das Schuldprinzip nach Art. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 und 2 GG findet eine Auslieferung nicht statt, wenn eine heute erwachsene Person im ersuchenden Staat für eine im Kindesalter begangene Tat bestraft werden soll.
 
Art. 6 Abs. 1 GG bzw. Art. 8 EMRK steht einer Auslieferung grundsätzlich nicht entgegen. Im Einzelfall kann jedoch die erforderliche Versorgung von Kleinkindern eine Auslieferung unzulässig machen.
OLG Hamm, Beschluß vom 21.12.2006 – (2) 4 Ausl. A 25/06 (313/06)
 

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: koblenz@ferner.de mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website.
Copyright © 2007 Rechtsanwälte Ferner & Kollegen
Stand: 08.03.10