Home Nach oben Inhalt

Auslieferungshindernisse
 

 

Nach oben
Verjährung

Auslieferungsverbot nach Strafverfolgungsverjährung in Deutschland

Art. 16 Abs. 2 GG; §§ 9 Nr. 2, 78 IRG

Die nach deutschem Recht eingetretene Verfolgungsverjährung einer Tat, für die auch die deutsche Gerichtsbarkeit begründet ist, steht der Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund eines europäischen Haftbefehls an die Republik Polen entgegen, selbst wenn nach polnischem Recht die Strafverfolgung noch nicht verjährt ist

BGH v. 15.4.2008 - 4 ARs 22/07

 

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an: koblenz@ferner.de mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website.
Copyright © 2007 Rechtsanwälte Ferner & Kollegen
Stand: 08.03.10